Mitgliedschaft
Gemeinsam stärker.
Alles Wichtige zu Ihrer Mitgliedschaft im Ärztlichen Kreisverband Rottal-Inn – von der Anmeldung bis zum Arztausweis.
Wer ist Mitglied?
Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, die im Landkreis Rottal-Inn ärztlich tätig sind oder – ohne ärztlich tätig zu sein – hier ihre Hauptwohnung haben, sind kraft Gesetz Mitglied im Ärztlichen Kreisverband Rottal-Inn.
Anmeldung
Die Anmeldung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit erfolgen.
So geht’s:
- Online-Meldung über die zentrale Meldebogenplattform
- Zusätzlich per Post: amtlich beglaubigte Kopien
relevanter Urkunden (z. B. Approbation, Facharzturkunde)
👉 Alle Details und den Meldebogen finden Sie auf der Meldewesen-Seite des Ärztlichen Bezirksverbands Niederbayern.
Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag wird jährlich erhoben und richtet sich nach den im Vorjahr erzielten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit.
Für Berufseinsteiger, geringere Einkommen, Ruhestand sowie in besonderen sozialen Härtefällen sind Ermäßigungen, Stundungen oder ein Erlass möglich.
👉 Details entnehmen Sie unserer Beitragsordnung.
Arztausweis beantragen oder verlängern
Die Beantragung und Verlängerung erfolgt ausschließlich digital über das Portal meineBLÄK der Bayerischen Landesärztekammer.
– Klassischer Sichtausweis (kostenfrei)
– Elektronischer Arztausweis (eHBA) für die Telematikinfrastruktur
👉 Zum Portal meineBLÄK